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Schenkung,Spenden,Brand

Unsere Mandanten haben durch Brandstiftung eine Scheune ihres landwirtschaftlichen Anwesens verloren. Zur Milderung des Schadens wurde zu Spenden aufgerufen. Wie sind diese Spendeneingänge bei meinen Mandanten einkommen- und schenkungsteuerlich zu behandeln? Nach meiner Ansicht liegen keine sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG vor, die Spendeneingänge sind damit bei meinen Mandanten nicht als Einkünfte zu erfassen, egal ob die Gelder von einem gemeinnützigen Verein (der zu Spenden aufgerufen hat) oder direkt von Privatpersonen kommen? Nach meiner Ansicht liegen mangels Bereicherungsabsicht auch keine Schenkungen vor, das Überschreiten des Freibetrags von 20.000 € muss also gar nicht geprüft werden?
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