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Schenkung aus dem Ausland,Anzeigepflichten,§ 30 ErbStG

Unser Mandant erhält aus der Türkei von seinen Eltern eine Schenkung in Höhe von 75.000 €. Die Eltern haben nie in Deutschland gelebt. Unser Mandant ist ganz normal unbeschränkt steuerpflichtig. Ist die Schenkung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen?
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