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Pensionszusage,Abfindung,Schenkung

Unser Mandant ist eine GmbH & Co. KG. Der Ehemann der 100%igen Kommanditistin ist angestellter Geschäftsführer. Zu seinen Gunsten besteht eine Pensionszusage, ein Wahlrecht zur Kapitalabfindung ist in der Zusage nicht vorgesehen. Der GF möchte nächstes Jahr in Rente gehen und möchte jetzt mit dem AG vereinbaren, dass ihm die Rückdeckungsversicherungen ausgezahlt werden. Damit soll alles abgegolten sein. Da der GF nicht beteiligt ist, sehe ich den Betriebsausgabenabzug nicht gefährdet. Könnten aber eventuell schenkungsteuerliche Fragen hin zu der Ehefrau (100%ige Kommanditistin) in Höhe der Differenz zwischen Kapitalwert und tatsächlich gezahltem Betrag auftauchen?
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