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Bewertung Anteil an einer Personengesellschaft,§ 97 BewG,Auflösung einer zweigliedrigen Personengesellschaft

Es geht um einen Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GbR, bei der Vater und Sohn jeweils 50 % der Gesellschaftsanteile halten. Vater V hat ein positives Kapitalkonto in Höhe von 260 T€ und Sohn S ein negatives Kapitalkonto in Höhe von 160 T€. S wird einmal einziger Erbe nach V sein. Fragen: 1. Wenn V mit dieser Konstellation der Kapitalkonten stirbt, wird dann der Betrieb erbschaftsteuerlich bewertet und S erbt 50 % dieses Werts ohne Berücksichtigung der Kapitalkonten? 2. Führt das nicht ausgeglichene positive Kapitalkonto des V oder das negative des S zu einem zusätzlichen (also über die Bewertung des Betriebs hinausgehenden) erbschaftsteuerlich relevanten Zufluss? 3. Ändert sich etwas an dem Sachverhalt, wenn es sich nicht um ein negatives Kapitalkonto handelt, sondern um Fremdkapital? 4. Ist einkommensteuerlich etwas zu beachten? Kann hier ein gewerblicher Gewinn entstehen dadurch, dass S seine hohen Entnahmen nie ausgleichen musste?
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