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Erbe,Vertrag zugunsten Dritter

Mann und Frau (mit der Erblasserin nicht verwandt) werden zu gleichen Teilen testamentarische Erben. Die Erblasserin hatte Bankguthaben und ein Depot. Laut Erbschaftsteueranzeige der Investmentbank „zu dem Depot wurde eine Vereinbarung für den Todesfall (Vertrag zugunsten Dritter) getroffen. Begünstigter ist der Mann.“ Frage: Fällt das Depot in den gemeinsamen Nachlass? Oder erbt die Frau nur die Hälfte des Bankguthabens und der Mann die Hälfte des Bankguthabens und das Depot alleine? Müssen für die Erbschaftsteuererklärungen zwei Rechnungen vom Steuerberater erstellt werden (da in letzterem Fall ja verschiedene Gegenstandswerte gegeben sind)? Dann würden auch jeweils verschiedene abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten entstehen?
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