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§ 13b ErbStG,Grundstücke im Rahmen der Betriebsaufspaltung als Rückausnahme vom Verwaltungsvermögen,Verschonungsregeln bei Betriebsvermögen

Sachverhalt: Die Besitz GmbH & Co. KG (KG) hält 100 % der Anteile an der Betriebs GmbH (GmbH). An der KG sind Mutter (M) mit 51 % und Tochter (T) mit 49 % beteiligt. Betriebsaufspaltung zwischen der KG und der GmbH ist dem FA bekannt. Die KG verpachtet das Betriebsgrundstück an die GmbH und hat als weitere Vermögensgegenstände nur noch die im Anlagevermögen bilanzierte 100-%-Beteiligung an der GmbH sowie den Bankbestand, auf der Passivseite ein Darlehen sowie ein Verrechnungskonto (Verbindlichkeit) ggü. der GmbH. M möchte T ihre 51 % der Anteile schenken. Frage: Liegt schädliches Verwaltungsvermögen aus der Betriebsaufspaltung vor, so dass eine Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG ausscheiden würde?
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