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Gütertrennung,Schweiz,ErbStG

Sachverhalt: Ehemann M ist Schweizer mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz. Seine Ehefrau F ist Deutsche mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Sie haben keine gemeinsamen Kinder. M hatte in D noch nie einen Wohnsitz und sein ganzes Berufsleben in der Schweiz verbracht und zahlt in die dortige Altersvorsorge ein (Dreisäulenmodell) ein. Die beiden heiraten im Frühjahr 2022. Es wird Gütertrennung vereinbart. Folgende Klauseln sollen in einem Ehevertrag vereinbart werden: Scheidungsfall 1. Im Scheidungsfall soll F pro verheiratetes Jahr eine Einmalzahlung von 20.000 € von M erhalten. 2. M zahlt (umgerechnet) 34.000 € pro Jahr in die berufliche Vorsorge/sog. zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge ein. F soll im Scheidungsfall einen Einmalbetrag von 50 % der während der Ehe eingezahlten Beträge von M erhalten. Todesfall: 3. Aus der Schweizer staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung (erste Säule) würde F eine Rente erhalten, wenn die beiden mind. fünf Jahre verheiratet sind. 4. F würde eine Rente aus der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) von 90.000 € pro Jahr erhalten. 5. Aus der zweiten Säule der beruflichen Vorsorge steht M ein Todesfallkapital von 330.000 € zu (Geld hierfür wurde von M separat in die berufliche Vorsorge eingezahlt). M kann die Aufteilung frei festlegen. F würde 200.000 € bekommen (Einmalbetrag). 6. Aus der dritten Säule von M, freie Vorsorge, wird F ein Todesfallkapital von 200.000 € (Einmalbetrag) bekommen (Todesfallversicherung). 7a. M hat ein Haus in D, Wert 1.000.000 € (vereinfachte Annahme, Wert entspricht dem Wert lt. ErbStG/BewG). 7b. M hat ein Haus in der Schweiz (Wert 1.500.000 €). 7c. 60 % Anteile an einer Schweizer Kapitalgesellschaft (Wert 1.000.000 € vereinfachte Annahme, Wert entspricht dem Wert lt. ErbStG/BewG). 7d. 90 % der Anteile an einer einfachen Gesellschaft in Italien – über diese wird ein selbstgenutztes Ferienhaus in Italien gehalten. 7e. Barvermögen, Wertpapierdepot (Anteile an Kap Ges unter 1 %). 8. Die beiden Kinder von F (M ist nicht der Vater), die Deutsche sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sollen je 100.000 € erben. Frage: Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer Unterliegen die einzelnen Sachverhalte jeweils der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer in Deutschland?
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