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§ 193 Absatz 5 BauGB,(§ 179 Satz 1 BewG,R B 179 ErbStR,Abweichungen vom Bodenrichtwertgrundstück

Es geht um folgendes: Ausweis im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche faktisch Landpachtvertrag mit einer Agrar Genossenschaft = Wiese, Ausweis im Informationsportal Grundstücksdaten als "Grundstück liegt ganz oder teilweise in der Zone mit BRW 15 € pro m² für baureifes Land mit der Nutzungsart Sonderbaufläche und 45 € pro m² für baureifes Land mit der Nutzungsart gemischte Baufläche. Faktisch ist die Wiese unbewirtschaftet und nicht bebaubar, da z.T. Feuchtgebiet. Es sind auch keine Ver- und Entsorgungsleitungen noch Stromleitungen vorhanden. Die Bezeichnung im Informationsportal sind unklar bzw. nicht nachvollziehbar, wie auf die Bebauungsmöglichkeit gegeben sein soll. Fraglich ist, wie die Fläche in der Grundsteuererklärung anzugeben ist, da faktisch Geringstland und ungenutzt trotz Landpachtvertrag. Wie soll sich verhalten werden, wenn FA die Details aus dem Informationsportal benutzt zur Bescheiderteilung?
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