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§ 7 ErbStG,Lebensversicherung

Mutter M schließt als Versicherungsnehmerin für ihre Tochter T (versicherte Person) im Jahr 2004 eine Kapitallebensversicherung (LV) ab. Mutter M zahlt alle monatl. Raten für die LV. Begünstigte Person soll ein künftiger Ehemann sein. Tochter T heiratet aber nicht, ein Ehemann hat nie existiert. T verstirbt im Jahr 2020. Mutter M ist Alleinerbin. Mutter M erhält die LV als Erbin von der Versicherung ausgezahlt. Wie wird der LV-Auszahlungsbetrag erbschaftsteuerlich eingeordnet? Hat unter den geschilderten Umständen überhaupt eine erbschaftsteuerpflichtige Bereicherung stattgefunden?
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