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Pflegeheim,Grundstück,Verwaltungsvermögen

Meine Mandantin hat Anteile ihrer GmbH an ihren Sohn übertragen. Die GmbH ist Eigentümerin eines bebauten Grundstücks. Der Wert des Grundstücks führt eindeutig zum Überschreiten der 90-%-Grenze und damit zum Wegfall der Verschonungsregel. Für mich ist fraglich, ob es sich bei dem Grundstück um Verwaltungsvermögen handelt. Auch nur darum geht es bei meiner Frage. Auf weitere Voraussetzungen zur Betriebsvermögensverschonung brauchen Sie nicht einzugehen. Ich bedanke mich vorweg. Die GmbH ist ein Pflegedienst. Das Gebäude ist im Rahmen von Wohngemeinschaften und Einzelwohnungen (betreutes Wohnen) ausschließlich an Pflegebedürftige vermietet, die ausschließlich von der GmbH gepflegt werden. Die Mieter haben mit der GmbH Mietverträge als auch seperate Pflegeverträge abgeschlossen. Das Gebäude ist für die Tätigkeit der GmbH betriebsnotwendig.
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