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Schenkung,Nießbrauch,Gesamtgläubiger

Mandant A ist alleiniger Besitzer eines Einfamilienhauses. Das EFH wird derzeit von einem Sohn unentgeltlich bewohnt; an dieser Konstellation soll sich langfristig auch nichts verändern, somit bleibt das Objekt weiterhin unentgeltlich bewohnt. A möchte dieses Objekt nun unter dem Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs an seine drei Kinder weitergeben. Da das Objekt nur A alleine gehört, möchte er seine Ehefrau ebenfalls in den Nießbrauch mit einbeziehen. Hierzu nun unsere Fragen: 1. Wenn nun der Vorbehalt des Nießbrauchs für beide Ehegatten bestellt wird, ist das Nießbrauchsrecht dann unter der Berücksichtigung beider Vervielfältiger der Ehegatten zu berechnen? 2. Handelt es sich zusätzlich um eine Schenkung zwischen A und seiner Ehefrau? 3. Würde sich daran etwas ändern, wenn vertraglich festgelegt wird, dass die Ehefrau nur bei Tod von A den Nießbrauch erhält?
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