Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Pflichtteilsanspruch,Konfusion,§ 10 Abs. 3 ErbStG

C ist die Tochter von A und B. A verstirbt am 20.07.2021 und B am 01.08.2021. A und B haben das Berliner Testament vereinbart. Das C zum 01.08.2021 vererbte Vermögen beträgt 600.000 €. A hat über das Berliner Testamten 300.000 € an B vererbt. Frage: Kann C im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung ihren Pflichtteilanspruch gegenüber A geltend machen, so dass im Ergebnis 75.000 € (25 % von 300.000 €) weniger zu versteuern sind? Rein rechtlich wird dies vermutlich ja nicht gehen, da B ja nur wenige Tage nach A verstarb.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen