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Schenkungsteuer,Sachwertverfahren,Veräußerungspreis

Im Rahmen einer Schenkungsteuererklärung muss ich das Formular Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts für ein Grundstück ausfüllen. Ich kann den Verkehrswert durch einen Kaufpreisnachweis nachweisen. Dies ist auch im Sinne des Mandanten, da im Ergebnis keine Schenkungsteuer anfällt. Er möchte Kosten einer seperaten Bewertung durch mich daher (nachvollziehbarerweise) vermeiden. Fülle ich in Datev nur die Zeile im Formular zum Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts aus, wird aber der Formulardruck verweigert, weil ich keine Angaben zur Fläche, zum Ausstattungsgrad etc. tätige. Würde ich aber all diese Angaben tätigen, käme das einer eigenen Bewertung gleich. Meine Frage: Kann das Finanzamt diese ausführlichen Angaben verlangen, wenn doch der Wert von mir durch den Kaufpreisnachweis nachgewiesen werden kann? Oder muss ich auch trotzdem eine eigene Bewertung vornehmen, weil das Ergebnis geringer ausfallen könnte? (Auch wenn das Ergebnis geringer wäre, würde das steuerlich für den Mandanten keinen Vorteil bringen.)
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