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Nichtausübung,Verzicht,Vorbehaltsnießbrauch

Ein V (V) hat unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs ein bis zur Übertragung vermietetes Grundstück an seine Tochter (T) übertragen. Für den Nießbrauch gelten die Bestimmungen des BGB jedoch mit der Maßgabe, dass der Nießbraucher auch den außergewöhnlichen Erhaltungsaufwand zu tragen hat. Das Grundstück besteht aus zwei Gebäudeteilen. Ein Gebäudeteil wird nun (seit kurz nach der Übertragung) unentgeltlich an die Tochter und neue Eigentümerin überlassen. Der andere Gebäudeteil war auch vermietet, hat zwischenzeitlich leergestanden bzw. wurde renoviert und soll nun gewerblich genutzt werden. Die Kosten der Renovierung hat dabei vollständig der Vater übernommen. Nun möchte/wird T dort ein Café eröffnen. Dabei werden folgende Konstellationen diskutiert: 1. Der zu Wohnzwecken genutzte Teil wird weiterhin unentgeltlich überlassen und der gewerbliche Teil an T (Eigentümerin) vermietet. 2. Beide Gebäudeteile werden unentgeltlich an T überlassen. Welche ertrag- und/oder schenkungsteuerlichen Folgen entstehen? Kann die komplette unentgeltliche Überlassung des Grundstücks als Nießbrauchsverzicht ausgelegt werden?
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