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Schenkung,Depot,Eheleute

Der Steuerpflichtige (EM) und seine Ehefrau (EF) sind deutsche Staatsangehörige und haben beide ihren Wohnsitz in Deutschland. EM ist seit mehreren Jahren im Anstellungsverhältnis in den Niederlanden tätig und die meiste Zeit des Jahres dort ansässig gewesen. Die Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bis einschließlich Mai 2020 hat EM in den Niederlanden gearbeitet, und seine Einkünfte wurden auch dort versteuert. Neben seinen laufenden Einkünften als Arbeitnehmer hat er von seinem Arbeitgeber Bonifikationen in Höhe von Aktien/Wertpapieren über Jahre erhalten. Auch diese Bonifikationen sind in den Niederlanden besteuert worden. Die erhaltenen Wertpapiere lagen in Depots in den Niederlanden und wurden verkauft. Der Erlös ist auf das Girokonto von EM (ca. 2.257.000 €) im Januar 2021 überwiesen worden. In den Folgemonaten im Jahr 2021 sind von dem Girokonto des EM Überweisungen von ca. 1.555.000 € auf das Depotkonto der EF (Nr. 920) vorgenommen wurden, wovon dann wiederum Aktien gekauft wurden. Dieses Wertpapierdepot bestand bei einer deutschen Bank, und Inhaberin war nur EF! Bei diesem Konto/Depot ist EM lediglich zeichnungsberechtigt. Die Überführung in dieses Depot erfolgte, weil EF dieses Konto bereits hatte und somit aus Vereinfachungsgründen von den Eheleuten genutzt wurde. Des Weiteren gibt es bei dieser Bank ein weiteres Depot mit der Endziffer 198 (Inhaber Eheleute) mit einem Guthaben zum 31.12.2021 von ca. 400.000 €. Dieses Depot besteht seit Oktober 2021 und das Geld stammt ebenfalls aus den verkauften Wertpapieren des EM. Die Rücksprache mit den Eheleuten hatte ergeben, dass die Überführung des Geldes insbesondere in das Depotkonto 920 (= EF) keinesfalls eine Schenkung an die Ehefrau sein sollte, sondern nur aus Vereinfachungsgründen, weil dieses Depot bereits bestand, vorgenommen wurde. EF ist selbstverständlich bereit, diese Beträge in ein neues Depot nur auf den Inhaber EM umzubuchen. Frage: Handelt es sich bei den Transaktionen innerhalb der Konten und Wertpapierdepots, d.h. Übertrag von EM auf Depot EF, um schenkungsteuerpflichtige Sachverhalte? Wenn EF die Aktien dann auf das Depot der Eheleute übertragen würde, stellt sich dann wieder die gleiche Frage?
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