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Schenkung,Einzelunternehmen,Lohnsumme

Unser Mandant ist Einzelunternehmer und möchte seinen Teil seines Einzelunternehmens (keine Betriebsgrundstücke) schenkungsweise auf seine Tochter und seine Ehefrau übertragen (Tochter und EF jeweils 30 %, er behält 40 %). Wir bitten um Skizzierung bzw. Kontrolle des geplanten Durchführungswegs: Einkommensteuer: Aus dem EU wird eine GbR. Dies ist zu Buchwerten möglich: § 6 Abs. 3 Satz 1 2. HS EStG. Stille Reserven werden nicht aufgedeckt; eine Bewertung des Betriebs aus einkommensteuerlichen Gründen ist nicht erforderlich. Erbschaftsteuer: Ist die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a EStG möglich: Verschonungsabschlag 85 % – darüber hinaus steuerfrei, wenn nicht 150.000 € übersteigend? Ist die Regelung für jeden der Beschenkten für sich und den eigenen Anteil getrennt zu rechnen? Problem der Lohnsummen: Werden die Beschäftigten „pro Kopf“ gezählt oder gewichtet nach Arbeitsstunden (o.Ä.)? Sowohl die Tochter als auch die Ehefrau sind im Einzelunternehmen als Arbeitnehmer beschäftigt. Da diese „Lohnsummen“ wegfallen (als Gesellschafter ist keine Anstellung mehr möglich), ist es denkbar, dass die maßgebliche Lohnsumme (vermutlich 300 %) möglicherweise nur aus diesem Grunde unterschritten wird. Gibt es für diesen Fall Sonderregelungen? Bei der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist mit einem nicht unerheblichen Wert des Betriebsvermögens zu rechnen. Gibt es Erfahrungen zu „günstigeren“ alternativen zulässigen Berechnungsmethoden? Wie hoch ist der aktuelle Kapitalisierungszinssatz für das vereinfachte Ertragswertverfahren?
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