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§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe a ErbStG,R E 13b.14 ErbStR,Überlassung an Dritte im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Ziel ist es, Mitunternehmeranteile an einer GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft) auf die Kinder zu übertragen. Im Anlagevermögen sind Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke enthalten. Diese drei Grundstücke werden an die T-GmbH (Betriebs-GmbH) vermietet. Die Besitzgesellschaft ist an der Betriebs-GmbH mittelbar über eine weitere von ihr beherrschte Kapitalgesellschaft (B-GmbH) beteiligt. Grundsätzlich gehören Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke zum Verwaltungsvermögen. Wir gehen jedoch von einer Grundstücksüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wegen der Beherrschung der Betriebskapitalgesellschaft aus. In einem Gebäude befindet sich u.a. eine Wohnung der Kinder und ein Teil der Bürofläche wird an einen Dritten weitervermietet. Führt dies teilweise zu Verwaltungsvermögen oder vollumfänglich? Ich danke Ihnen für eine Stellungnahme zur Betriebsaufspaltung und zum Sachverhalt, weil die Betriebs-GmbH das Grundstück nicht ausschließlich selbst nutzt.
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