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GmbH-Anteile,Bewertung,Bewertungsverfahren

Unsere Mandantin, die E GmbH (100 % Gesellschafterin Frau MH, geb. 9/1952), möchte ihren Anteil auf die Tochter LH, geb. 1/1983, übertragen. Die Übertragung soll zum 01.01.2022 erfolgen. Nach unseren Berechnungen beträgt der Substanzwert 2.252.161 € und der Ertragswert 12.306.250 €. Der durchschnittliche Jahresüberschuss beträgt 895.000 €. Die Übertragung soll gegen Nießbrauch erfolgen, jährlich sollen 200.000 € in monatlichen Raten gezahlt werden. Nießbrauchwert 200.000 € x 9,325 = 1.865.000 €. Unsere Frage ist: Wie erfolgt die Bewertung des Übertragenen Vermögens, nach Ertragswert, Substanzwert oder nach IDW S1? Da hat ja einen erheblichen Einfluss auf die Bereicherung. Die Verschonung für Betriebsvermögen soll außer Betracht gelassen werden, da die Mandantin die Voraussetzungen der Lohnsummen voraussichtlich nicht erfüllen kann.
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