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Übertragungsvertrag,Gegenleistungsverzicht,§§ 9,29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Die Mutter hat mit der Tochter im Jahr 2017 einen Vertrag geschlossen zur Übertragung eines Grundstücksteils mit Pensionsbetrieb (Betriebsvermögen) zum 01.01.2022 gegen eine Leibrente (vorweggenommene Erbfolge). Nun soll der Vertrag geändert oder aufgehoben und neu geschlossen werden, so dass die Übertragung im Endeffekt unentgeltlich erfolgt. In der unentgeltlichen Übertragung liegt zweifelsfrei eine Schenkung der Mutter an die Tochter vor. Löst der Verzicht auf die Leibrente eine weitere Schenkung aus, oder bleibt dies – weil noch nicht eingetreten – unberücksichtigt?
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