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beschränkte Steuerpflicht,Schenkungsteuer,Grunderwerbsteuer

Ausgangsfall: Die H-GmbH hat ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Deutschland. Anteilseigner sind, jeweils seit 2009, J (75 %) und S (25 %), beide österreichische Staatsangehörige, kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in DE. Der leibliche Sohn L von J und S lebt ebenfalls in AT, kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in DE. Die H-GmbH besitzt u. a. umfangreichen Grundbesitz. Die Anteile der S sollen a) an J übertragen werden und später auf L. b) an L übertragen werden (Alternative zu a). Fragen: Fällt in den Fällen a) und b) in DE Schenkungsteuer an? Fällt in den Fällen a) und b) Grunderwerbsteuer an?
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