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Erbschaftsteuer,Verschonungsabschlag,Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Mandantin, 70 Jahre alt, hat neben einem kleinen Einfamilienhaus im Privatvermögen in Gemeinde A, das sie selbst bewohnt, noch landwirtschaftliches Vermögen in der Gemeinde B. Dabei handelt es sich um den geerbten elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb bestehend aus einem Wohngebäude mit Hofgrundstück (1.545 qm) und innerhalb der Gemeinde befindlichen verpachteten landwirtschaftlichen Wiesen (67.189 qm) und einer Waldfläche (1.700 qm). Das landwirtschaftliche Wohngebäude steht nach Ableben der Eltern schon seit über zehn Jahren leer und wird nicht genutzt. Tierbestand ist nicht vorhanden. Sowohl ihr EFH als auch alle landwirtschaftlichen Flächen samt dem Wohngebäude mit Hoffläche möchte sie unter Vorbehaltsnießbrauch auf ihren Sohn per Schenkung übertragen. Erhält sie für das landwirtschaftliche Wohngebäude mit Hoffläche und den verpachteten landwirtschaftlichen Flächen Wiese und Wald die Befreiung von 85 % bzw. 100 % nach § 13a und § 13b ErbStG, obwohl das Wohngebäude unbewohnt, nicht verpachtet bzw. nicht genutzt wird? Stückländerei (Verpachtung für länger als 15 Jahre) soll nicht vorliegen (OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 2. 11. 2012, S 3812b A-10-St 119).
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