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Bewertungsstichtag,maßgebender Mietspiegel,§ 11 ErbStG

Unsere Mandantin ist am 16.01.2020 verstorben. Verschiedene Grundstücke sind im Ertragswertverfahren zu bewerten. Teilweise ist die übliche Miete anzusetzen. Der Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main für 2018 hat eine Laufzeit vom 01.06.2018 bis 31.05.2020. Der Mietspiegel für 2020 hat eine Laufzeit von 01.06.2020 bis 31.05.2022. Welcher Mietspiegel ist für die Bewertung am 16.01.2020 maßgebend?
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