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Schenkung,Vertrag,Rückgängigmachung

Zwischen A und B existiert ein notarielles Schenkungsversprechen (A an B). Das Schenkungsversprechen ist an ein noch in der Zukunft liegendes Ereignis geknüpft. a) Die Steuer entsteht erst mit Ausführung der Schenkung (also in der Zukunft) und nicht schon mit notarieller Beurkundung? b) Wenn A und B das Schenkungsversprechen jetzt aufheben, würde dann eine Rückschenkung von B an A vorliegen?
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