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Wohnrecht,Verzicht,Erbschaftsteuer

Der Erblasser verstirbt Anfang 2021 und vererbt seiner Ehefrau (nicht die Mutter seines Sohns) durch Erbvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in seinem Haus, in dem er mit ihr gemeinsam bis zu seinem Tod gewohnt hat. Der Sohn erbt das mit Wohnrecht belastete Haus. Nach einem Jahr zieht die Frau aus dem Haus aus und erklärt, das Recht nicht länger auszuüben. Der Sohn lässt daraufhin im Mai 2022 das Wohnrecht notariell aus dem Grundbuch streichen. Frage 1) Mindert das Wohnrecht das Erbe des Sohns, auch wenn es zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung schon durch den Notar ausgetragen worden war? Frage 2) Stellt die Streichung des Wohnrechts im Jahr 2022 eine Schenkung der Witwe an den Sohn des Erblassers dar?
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