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§ 13b ErbStG,Grundstücke als Verwaltungsvermögen,Werkswohnungen als schädliche Überlassung an Dritte?

Eine GmbH (Bauunternehmen) hat Anteile auf den Sohn (Eheleute/Eltern waren Gesellschafter) übertragen. In der GmbH waren zwei Vermietungsobjekte im Anlagevermögen. Durch die Schenkung der Anteile wurde im Grundlagenbescheid das Verwaltungsvermögen ermittelt. Der Steuerpflichtige (GmbH) hat argumentiert, dass ein Vermietungsobjekt gebaut wurde, um Arbeitnehmern Wohnungen zu schaffen. Dieses wurde für gewisse Zeiträume auch umgesetzt (in den Jahren 2014 und 2017), in der anderen Zeit wurden die Wohnungen wohnwirtschaftlich an andere Privatpersonen vermietet (die nicht im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen). Gehört diese Immobilie zum schädlichen Verwaltungsvermögen?
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