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Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht,Gegenleistung,Pflegeleistungen

1. Löst der Verzicht auf den Nießbrauch durch den Nießbrauchsberechtigten einen schenkungsteuerlichen Vorgang beim Nießbrauchsverpflichteten aus? 2. Können, wenn als Gegenleistung des Nießbrauchsverzichts die Übernahme der Pflege vereinbart wird, entweder durch Übernahme der Pflegekosten oder durch persönliche Pflege diese Kosten als Verbindlichkeiten bei der Schenkungsteuer abgezogen werden? 3. Wenn ja, wie hoch wäre der Wert der übernommenen Pflegeleistungen bei vorliegender Demenz des Nießbrauchsberechtigten?
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