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Familienheim,Steuerbefreiung

Witwe W bewohnt ein Zweifamilienhaus mit einer gleichmäßig auf drei Ebenen verteilten Wohnfläche von 300 qm (EG 100 qm, 1. OG 100 qm, 2.OG 100 qm). W hat zwei volljährige Söhne S1 und S2. Im Jahr 2008 schenkte W dem S1 und dem S2 die Hälfte des Anwesens unter Nießbrauchsvorbehalt. Seitdem bewohnen W (EG und 1. OG) und S1 (2. OG) das Anwesen. In welcher Höhe/mit welchem Anteil wird die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG den S1 und S2 gewährt, wenn W verstirbt und S1 und S2 Erben werden und beide Söhne das Anwesen als Familienheim bewohnen möchten (S1 EG und die Hälfte von 1.OG, S2 die Hälfte von 1.OG und 2.OG)? Würde sich an dem Ergebnis etwas ändern, wenn S1 das 1. OG zur Hälfte bereits jetzt als Arbeitszimmer benutzt?
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