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Gründung einer Stiftung,§ 15 Abs. 2 ErbStG

Zwei Brüder übertragen Vermögen (ein Grundstück) auf die eigene Familienstiftung. Grundsätzlich ist der Besteuerung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Schenker zugrunde zu legen. Begünstigte lt. Stiftungskurkunde der o.g. Stiftung sind die Stifter selbst, deren Abkömmlinge und die durch die Abkömmlinge mit ihnen fortlaufend in gerader absteigender Linie verwandten Abkömmlinge, also Enkel, Urenkel usw. Unserer Auffassung nach ist der entferntest Begünstigte der Urenkel. Damit würde ein Freibetrag in Höhe von 100.000 € zum Tragen kommen. Das Finanzamt sagt jedoch, dass aufgrund des Geschwisterverhältnisses der beiden Stifter die Kinder der Stifter Neffen bzw. Nichten des anderen Stifters und die Enkelkinder der Stifter Großneffe bzw. Großnichte des anderen Stifters seien. Damit ist lediglich ein Freibetrag in Höhe von 20.000 € je Bruder anzuwenden. Hat das Finanzamt Recht?
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