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§ 14 Abs. 2 BewG,Steuerwert einer gemischten Schenkung,vorzeitiger Wegfall einer lebenslänglichen Nutzung

Wir benötigen bitte Unterstützung bei folgender Fragestellung: Mandantin (62 J.) möchte eine Alters-WG mit ihrer Schwester in deren Haus gründen (Haus gehört der Schwester zu 75 % sowie deren Tochter zu 25 %). Mandantin bekommt hierzu in 05/2019 ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen und verpflichtet sich im Gegenzug dafür, Renovierungen im Haus im Wert von 100.000 € vorzunehmen. Hierüber gibt es einen notariellen Vertrag und das Wohnrecht wurde ins Grundbuch eingetragen. Das Wohnrecht wird zu diesem Zeitpunkt mit rund 64.000 € bewertet (Jahreswert 4.800 € – ist nicht in München). Sie lässt die Renovierungen durchführen und wendet die 100.000 € dafür auf. Leider verstirbt sie dann recht plötzlich am 28.6.2020, so dass das Wohnrecht lediglich für 14 Monate bestanden hatte. Der Wert des Wohnrechts reduziert sich demnach auf nur rund 5.000 €. Damit hätte sie rund 95.000 € aufgewendet, ohne es in Anspruch genommen zu haben. Ist dieser Wert bei Tod ein Vermögenswert, der der Schwester und deren Tochter zugerechnet werden muss (quasi Vermächtnis)? Die beiden profitieren ja von den Investitionen in das Haus (Wertsteigerung), während das hinterlassene Vermögen der Mandantin dadurch geschmälert ist und die anderen sieben Erben weniger bekommen.
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