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Kettenschenkung,aufschiebend bedingtes Nießbrauchsrecht,Sukzessivnießbrauch

Mandant A besitzt ein Einfamilienhaus, das auf die nächste Generation übertragen werden soll; grundsätzlich unter Vorbehaltsnießbrauch. Nachdem der Wert der Immobilie den Freibetrag von 400 € übersteigt, soll zunächst ein hälftiger Anteil auf die Ehegattin von Mandant A übertragen werden und im Anschluss daran dann von der Ehegattin auf die nächste Generation. Es soll somit eine Kettenschenkung stattfinden, wobei die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden, um keinen Gesamtplan zu unterstellen. Unsere Frage zielt nun darauf ab, ob die Übertragung von A auf seine Ehegattin auch unter dem Vorbehaltsnießbrauch möglich ist, obwohl kurze Zeit später die Immobilie wiederum an die nächste Generation übergeben wird, und zwar dann auch unter Vorbehaltsnießbrauch. Somit würde dann ein doppeltes Nießbrauchrecht auf dem Objekt lasten. Wäre dies möglich?
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