Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Jahreswert Nießbrauch,Abschreibungen,Schuldzinsen,§ 15 BewG

Herr A schenkt seiner Tochter ein Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch. Laut Notarvertrag trägt Herr A während der Dauer des Nießbrauchs weiterhin alle Kosten, einschließlich der außerordentlichen Lasten. Das Grundstück ist mit einem Darlehen belastet. Das Grundstück hat einen Wert von 350.000 € und ist belastet mit einem Darlehen. Das Darlehen hat eine Restschuld von 100.000 €. Herr A ist 80 Jahre alt. Die Kalt-Mieteinnahmen betragen 12.000 € p.a., die Einnahmen aus Nebenkosten 600 € p.a. Gemäß der Einkommensteuererklärung fallen regelmäßig folgende Kosten an: Abschreibung 5.000 € Zinsen 3.000 € Grundsteuer 200 € Hausverwaltungskosten 400 € Steuerberater 200 € Die Tilgung des Darlehens beträgt jährlich 2.000 €. Frage 1: Wie hoch ist der Nießbrauchswert? Frage 2: Wie ist der Jahreswert/Reinertrag als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Nießbrauchs zu ermitteln? Insbesondere soll darauf eingegangen werden, ob die Abschreibung und Tilgung/Zins in Abzug zu bringen sind, d.h., ob diese den Nießbrauchswert mindern. Hier ist m.E. die Rechtsprechung uneinheitlich (FG Münster, Urteil vom 26.11.2015 – 3 K 2711/13 Erb; FG Münster, Urteil vom 27.08.2020 – 3 K 722/16 Erb; BFH-Urteil vom 28.05.2019 – II R 4/16). Hinsichtlich der Abschreibung ist mir gar keine Rechtsgrundlage bekannt. Meines Erachtens ist diese nicht in Abzug zu bringen, da sie keine tatsächlichen Bewirtschaftungskosten darstellen und m.E. den Reinertrag nicht beeinflussen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen