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Nießbrauch,Verzicht,Schenkung

Vater V hat am 01.01.2022 auf Tochter T einen Miteigentumsanteil am Mietwohngrundstück übertragen gegen lebenslangen Vorbehaltsnießbrauch, Jahreswert Nießbrauch 60.000 €, Kapitalwert Nießbrauch 360.000 €. Der Kapitalwert Nießbrauch wurde i.H.v. 360.000 € als Auflage bei der Ermittlung der Bereicherung berücksichtigt. Am 01.03.2022 veräußert Tochter T ihren Miteigentumsanteil an einen Dritten. Nießbrauch fällt zum 01.04.2022 weg. Ist der Wert des Nießbrauchs auf den 01.04.2022 zu berichtigen (auf tatsächlichen Wert = 60.000 € x 3/12)? Ist demzufolge die Schenkungsteuerveranlagung zu berichtigen?
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