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Zugewinn,Übertragung,Sachwerte

Die Steuerpflichtigen S und J sind verheiratet und leben im gesetzlichen Güterstand. Es ist nun beabsichtigt, einen Ehevertrag zu erstellen und im Rahmen der „Güterstandsschaukel“ zunächst den Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft zu wählen. Im Rahmen dieser Wahl erfolgt die Vermögensaufteilung, und es wird der Güterstand der Gütertrennung gewählt. Im Rahmen der Gütertrennung wird dann auch festgelegt, dass statt Bargeld Gesellschaftsanteile von dem Ehemann S auf die Ehefrau J zu übertragen sind. Dazu haben wir folgende Fragen: 1. Ist es grundsätzlich möglich, Gesellschaftsanteile zu übertragen, oder muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs Bargeld übertragen werden? 2. Wenn es möglich ist, Gesellschaftsanteile zu übertragen, müssen hier 50 % übertragen werden, oder können auch nur 45 % übertragen werden, da sich dies rein rechnerisch aus dem Zugewinnausgleich ergibt.
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