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Grundstücksverkauf,Eigentümernießbrauch,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Mutter (73 Jahre alt) besitzt ein Mehrfamilienhaus, der Verkehrswert beträgt 1,6 Mio. €. Die Mutter lässt sich einen lebenslangen Nießbrauch ins Grundbuch eintragen, der Wert beträgt 0,7 Mio. €. Nachdem der Nießbrauch bestellt wurde, verkauft die Mutter an die Tochter das Mehrfamilienhaus für den um das Nießbrauchsrecht geminderten Betrag in Höhe von 0,9 Mio. €, so dass es sich um einen vollentgeltlichen Vorgang handelt und einem Drittvergleich standhält. Frage 1: Kann dieser Vorgang in irgendeiner Weise als Schenkung angesehen werden, so dass § 2325 BGB einschlägig sein könnte? Frage 2: Sollte die Mutter vor Ablauf des Zeitraums versterben, der für die Berechnung des Nießbrauchs herangezogen wurde, kann dies zu einem Erwerb im Sinne des ErbStG führen? Sofern einschlägig, wäre dieser Erwerb in Höhe der Differenz aus dem Wert des Nießbrauchs zum Zeitpunkt des Kaufs und dem Wert des Nießbrauchs zum Todeszeitpunkt zu ermitteln? Frage 3: Erhöht der Wegfall des Nießbrauchs die Anschaffungskosten der Tochter (dies vor dem Hintergrund der § 7 Abs. 4 und § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)?
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