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§ 13b ErbStG,Stimmrechte vs. Kapitalanteil als Maßstab für die 25-%-Grenze

Wir bitten um ein Kurzgutachten für folgenden Sachverhalt: An der K-GmbH sind die Gesellschafter W (Anteil 7.500 €) und S (Anteil 22.500 €) beteiligt. Gemäß Gesellschaftsvertrag gewähren je 50 € des Geschäftsanteils 1 Stimme. Der Gesellschafter W erhält zu seinem Geschäftsanteil zusätzlich 50 Stimmen. Frage: Gemäß Sachverhalt beträgt der Anteil von W 25 %. Die Stimmanteile liegen jedoch über 25 %. Kann im Fall einer Vermögensübertragung bzw. im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 13a ErbStG in Anspruch genommen werden, oder ist hierfür ein Poolvertrag zwischen den beiden Gesellschaftern notwendig?
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