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Bewertungsverfahren,Wohnungseigentum,Grundbesitzbewertung

Mandant besitzt am nicht geteilten, voll vermieteten Mehrfamilienwohnhaus 75 %, der Sohn 25 %. Bewertung bisher unstrittig nach Ertragswertverfahren. Nun soll eine notarielle Aufteilung nach WEG erfolgen und Zuteilung nach Sondereigentum. Dem Sohn sollen danach 50 % zugeteilt werden, sprich, er erhält 25 % zusätzlich. Nach Teilung erfolgt – da Vergleichswerte vorliegen – eine Bewertung unstrittig nach dem Vergleichswertverfahren. Nach welchem Bewertungsverfahren wird in diesem Fall die Zuwendung an den Sohn bewertet?
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