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Substanzwert Ermittlung,Firmenwert,nachhaltige zukünftige Erträge

Das Finanzamt beabsichtigt bei einer Anteilsschenkung an einer Grundbesitz KG (Betriebsgesellschaft = Hotel) einen Firmenwert anzusetzen im Rahmen der Bewertung nach dem Substanzwert. In R B 11.5 Abs. 3 S. 4 und 5 BewR 2020 ist sowohl der Firmenwert als auch als eigener Posten das Know-how aufgeführt. Wie ist diese Richtlinie zu interpretieren? Ein Firmenwert kommt ja gerade bei einer Bewertung im Substanzwertverfahren (Mindestwert des Betriebsvermögens) nicht zum Ansatz. Und mit welchem Wert bzw. nach welchem Verfahren sollte dieser Firmenwert zu ermitteln sein?
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