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LuF-Betrieb,Behalteverstoß,PV-Anlage

A hat von seinem Vater den kompletten L+F-Betrieb im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erhalten. Der Betrieb besteht aus einer Hofstelle und insgesamt fünf Flächen, zwei davon werden selbst bewirtschaftet, drei weitere werden verpachtet und von den Pächtern ebenfalls land- und forstwirtschaftlich genutzt. Auf einem der verpachteten Felder soll jedoch eine PV-Anlage (ca. 10.000 qm Fläche) errichtet werden. Frage: Fällt damit der Verschonungsabschlag (§ 13b Abs. 4 Nr. 1f ErbStG) heraus?
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