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§ 13a ErbStG,Lohnsummen bei Mitunternehmern,Unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen als Schenkung

Sachverhalt: SP ist als Rechtsanwalt tätig (Einzelunternehmen). SP hat sechs Mitarbeiter, Lohnsumme pro Jahr 100.000 €. Der Mitarbeiter von SP PK (Anteil an Lohnsumme 50.000 € p.a.) soll an der Kanzlei beteiligt werden. Hierzu gründen SP und PK eine PartG mbB. SP bringt den Mandantenstamm seiner Kanzlei im Wege der Einzelrechtsnachfolge in die PartG mbB ein. PK soll zu 40 % an der PartG mbB beteiligt sein. Ein Entgelt zahlt PK hierfür nicht. Frage: 1. Liegt ein schenkungsteuerlicher Vorgang vor? 2. Ist der Mitarbeiter PK als Beschäftigter bei der Lohnsummenregelung zu zählen und das Gehalt bei der Ausgangslohnsumme?
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