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Wohnrecht,Bedingung,Abzug als Last

Unser Mandant hat ein Mehrfamilienhaus von seiner Mutter übertragen bekommen. Neben dem Nießbrauch für die Mutter ist das Haus bzgl. einer Wohnung mit einem Wohnrecht für den Bruder belastet. Hinsichtlich des Wohnrechts wurde im Notarvertrag eine aufschiebende Bedingung hinsichtlich des Tods der Mutter vermerkt. Das heißt, bis zum Tod der Mutter kann das Wohnrecht theoretisch widerrufen werden. Dieses (aufschiebend bedingte) Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt verwehrt den Ansatz der Belastung im Rahmen der Schenkungsteuererklärung mit dem Hinweis, dass das Wohnrecht „nur“ aufschiebend bedingt wirkt. Frage: Kann das Wohnrecht als Belastung des Grundstücks geltend gemacht werden? 
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