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Familienheim,Zweitwohnung,unverzügliche Selbstnutzung

Eine Mandantin von uns ist verstorben. Zusätzlich zu ihrer Wohnung in Kaiserslautern hat sie 10 km entfernt eine Art Aussiedlerhof selbst genutzt. Sie hat zwei Erben (ihre beiden Kinder), die weiter entfernt eigene Wohnungen haben. Für eine Erbin stellt sich nun die Frage, da sie ungefähr jedes zweite Wochenende in Kaiserslautern verbringt, ob sie für den Aussiedlerhof in Höhe von 50 % die Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG geltend machen kann. Die Mutter ist am 10.12.2021 verstorben. Würde die Steuerbefreiung zählen, wenn die Tochter hier ihren Zweitwohnsitz erklärt? Und wie schnell müsste sie das tun, da grundsätzlich „unverzüglich“ selbst genutzt werden muss?
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