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Übertragung GbR-Anteil,negatives Kapitalkonto

Die Z-gGmbH ist zu 90 % an der Y-GbR beteiligt, deren einziges Vermögen ein Erbbaurecht ist. An der GbR sind A und B mit jeweils 5 % beteiligt. Zum 31.12.2020 sind die Kapitalkonten von A und B mit 27.000 € bzw. 29.000 € negativ. Das Kapitalkonto der Z-gGmbH ist mit 48.000 € negativ. Insgesamt beträgt der Kapitalfehlbetrag der Y-GbR 104.000 €. A und B wollen ihre Anteile an die Z-gGmbH übertragen, was die Beendigung der Y-GbR bedeutet. Die Gesellschafter sind nicht dazu verpflichtet, ihr negatives Kapital auszugleichen. Frage: Stellt der Verzicht auf den Ausgleich des negativen Kapitalkontos einen schenkungsteuerlichen Vorgang dar?
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