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Übertragung Immobilie,Wohnrecht

Herr T hat im Jahr 2010 ein Grundstück gekauft und im Jahr 2011 ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück erstellt. Nun möchte Herr T sein Grundstück an seine Freundin B verkaufen und sich ein dingliches Wohnrecht eintragen lassen. Vom Kaufpreis 380.000 € wurde das Wohnrecht (Berechnung nach § 14 BewG) in Höhe von 116.000 € abgezogen. Der Restbetrag wird von der Freundin auf das Konto von Herrn T überwiesen. Frage: Wie ist das dingliche Wohnrecht bei Herr T und bei seiner Freundlich steuerlich zu beurteilen?
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