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Familienwohnheim,Nachversteuerung,§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG

Im April 2021 ist der Alleineigentümer eines bebauten Grundstücks verstorben, welches er mit seiner Ehefrau bis zum Tode bewohnt hat. Laut Testament hat die Ehefrau das Objekt jetzt geerbt. Hierfür wird in der ErbSt-Erkl. der Freibetrag für Familienwohnheim geltend gemacht, nachdem die Ehefrau das Objekt auch weiterhin bewohnen wird. Das Objekt soll endgültig dann auf die Tochter übergeben werden, die nicht in das Objekt einziehen wird. Kann die Übergabe an die Tochter unter Einräumung eines Wohnrechts für die Ehefrau bereits jetzt erfolgen oder wäre diese Übergabe schädlich für den Freibetrag in der Erbschaftsteuer der Ehefrau?
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