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Wirkungen einer Erbausschlagung auf den Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruch,§ 1371 BGB,Bewertung von notierten Anteilen

Die Ehefrau meines Mandanten ist gestorben. Es lag ein Berliner Testament vor. Mein Mandant (82 Jahre) hat ausgeschlagen, da er selbst ebenfalls über ein großes Vermögen verfügt. Welche Rolle spielt der Zugewinn noch, wenn der Ehemann ausgeschlagen hat? Zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau hatte sie ein Aktiendepot mit einem hohen Wert. Ist der volle Wert anzusetzen oder erhält der überlebende Ehemann die Hälfte als Zugewinn? Aktien sind erbschaftsteuerlich mit dem Kurswert anzusetzen. Was passiert, wenn z.B. bei Verkauf der Aktien der Kurs deutlich gefallen ist? Gilt hier eine zeitliche Grenze für eine Änderung der ursprünglichen Bewertung?
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