Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Folgebescheid,§ 351 Abs. 1 AO,Änderungsbescheid

Meine Mandantin ist Erbin ihres verstorbenen Ehemanns. Ich habe die ErbSt-Erklärung am 11.5.2021 eingereicht. Der Bescheid erging am 11.6.2021. Leider habe ich bei der Erklärung nicht die Anlage „Steuerbefreiung Familienheim“ beigefügt (war nicht im Formularsatz beigefügt). Da wir mit den errechneten Steuern einverstanden waren, erfolgte gegen diesen Bescheid kein Einspruch. Am 15.09.2021 erging ein neuer ErbSt-Bescheid mit Änderungen gem. § 175 AO. Die Grundbesitzwerte wurden drastisch erhöht. Hiergegen richtete sich unser Einspruch mit der Bitte um Begutachtung und Neubewertung der Objekte. Hierüber war noch nicht entschieden. Am 10.01.2022 habe ich diesen Einspruch erweitert und um Anerkennung der Steuerbefreiung als Familienheim gebeten. Das Finanzamt erklärt nunmehr, dass bereits mein Einspruch vom 20.09.2021 unzulässig gewesen sei, da ich gegen den 1. Bescheid vom 11.6.2021 (mit dem wir zufrieden waren) keinen fristgerechten Einspruch eingelegt hätten. Ich meine aber, dass durch die Änderungen durch den 2. Bescheid vom 15.09.2021 neue Tatsachen entstanden seien. Die Ablehnung meines Einspruchs würde meine Mandantin ca. 28.000 € kosten. Kann ich noch hoffen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen