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Verwaltungsvermögen,Vermietung an Dritte

Eine gewerbliche geprägte GmbH & Co. KG hält im Anlagevermögen ein Gebäude, das als Bürofläche an unterschiedliche Unternehmer vermietet wird. Eine Eigennutzung findet nicht statt. Die Vermietung ist die einzige Tätigkeit der KG, weiteres AV ist nicht vorhanden. Handelt es sich bei dem Gebäude um Verwaltungsvermögen i.S.d. ErbStG?
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