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Grundstücksschenkung,Zuwendungsnießbrauch,Tauschgeschäft

Schenkung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen Auflage: Sachverhalt: Die Erbengemeinschaft Mutter 50 %, Sohn I 25 % und Sohn II 25 % ist an einer Immobilie beteiligt. Hier hat die Oma (Mutter des verstorbenenen Vaters) allerdings noch den Nießbrauchsvorbehalt. Nun möchte die Mutter ihren Anteil von 50 % (Wert ca. 200.000 €) auf die Söhne I und II übertragen, sich allerdings nach dem Ableben der Mutter ebenfalls den Nießbrauchsvorbehalt einräumen lassen. Im Gegenzug möchten die Kinder jeweils auf ihre 25 % der Mutter bis zu ihrem Lebensende ebenfalls einen Zuwendungsnießbrauch (Wert jeweils ca. 40.000 €) einräumen. Frage: Mindert die Einräumung des Zuwendungsnießbrauchs für die Mutter die Schenkung an die Kinder (Gegenleistung) oder ist die Einräumung des Zuwendungsnießbrauchs als Schenkung von den Kindern an die Mutter als separate Schenkung zu sehen, die Schenkungsteuer auslöst, da der Freibetrag von 20.000 € überschritten wird?
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