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§§ 181,182 BewG,§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG,Steuerliche Bewertung einer Immobilie

Drei Brüder betreiben seit Jahren einen Handwerksbetrieb im Rahmen einer GbR. Im Jahr 2013 hat Bruder A im Alleineigentum ein Gebäude erworben, in dem alle drei Familien (Familie A im Eigentum, Familien B und C unentgeltlich) wohnen und zwei weitere Wohnungen fremdvermietet werden. Die Finanzierungskosten (Tilgung, Zinsen) und Renovierungskosten wurden größtenteils dem betrieblichen Girokonto entnommen. Die Entnahmen wurden jeweils zu 1/3 den Brüdern zugerechnet. Ein Teil der Finanzierungs- und Renovierungskosten wurde auch durch die laufenden Mieteinnahmen finanziert. Alle angefallenen und noch anfallenden Arbeiten am Gebäude wurden jeweils von den Brüdern zu gleichen Teilen erbracht. Nun will A seinen beiden Brüdern jeweils 1/3 des Objekts, einschließlich der laufenden Darlehen der finanzierten Anschaffungskosten, übergeben. Kann bei der Ermittlung des Werts der freigebigen Zuwendungen der von den Beschenkten erbrachte Aufwand (jeweils ca. 1/3 der seit 2013 geleisteten Darlehenstilgungen und Renovierungskosten) schenkungsteuermindernd in Abzug gebracht werden, soweit die Zahlungen aus den gebuchten Entnahmen geleistet wurden? Eventuell hat sich für B und C aus den geleisteten Zahlungen ein Ersatzanspruch gegen A ergeben?
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