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Übertragung Immobilie,Freibeträge,Mehrere Erwerbe,Nießbrauch,§ 3 ErbStG

Ich habe hier 2 Brüder, die zusammen in einem Einfamilienhaus leben. Bruder 1 gehört die Immobilie. Bezahlt haben Sie diese Immobilie aber zusammen. Damals wurde es wohl aus Gründen der Förderung nur auf einen geschrieben. Wir überlegen jetzt, was passiert, wenn Bruder 1 verstirbt. Ich meine die volle Erbschaftsteuer - richtig? Oder gibt es hier eine Lösung? Kann ich eine Immobilie "scheibchenweise" verschenken? Also alle 10 Jahr 10%-Anteil. Kann ich evtl. auch einen höheren Anteil unter Vorbehaltsnießbrauch bzw. Wohnrecht übertragen?
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